Was wir vom Avia-Gesetz lernen sollten

Warnung: Französisches Gesetz zu Hassreden im Netz verabschiedet!

Was wir vom Avia-Gesetz lernen sollten

Warnung: Französisches Gesetz zu Hassreden im Netz verabschiedet!

Während die Europäische Union kurz davor steht, mit dem Digital Services Acts die künftige Internetregulierung auf den Weg zu bringen, unternimmt Frankreich einen Alleingang. Gestern ist das französische Avia-Gesetz verabschiedet worden.

Das Gesetz sieht äußerst strenge Regeln für Online-Plattformen (also soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter usw.) vor, um gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen. Wenn er in der aktuellen Fassung angenommen wird, würde er Folgendes enthalten:

  • die Verpflichtung für Plattformbetreiber (soziale Netzwerke usw.), Inhalte innerhalb eines strengen Zeitrahmens von 24 Stunden unzugänglich zu machen.
  • eine sehr weit gefasste Definition illegaler Inhalte. Demnach also sowohl offenkundig illegale Inhalte, die leicht zu erkennen sind, als auch nicht offenkundig illegale Inhalte, die eine kontextbezogene Beurteilung durch die Plattformen erfordern würden.
  • nur ein begrenzter Satz obligatorischer Informationen in den Meldungen und eine fehlende Standortangabe, um die illegalen Inhalte zu finden (d.h. die URL).
  • die Verpflichtung, die Weiterverbreitung bereits entfernter Inhalte zu verhindern.

Der Text steht schon seit langem in der Kritik

Der Text ist ziemlich umstritten, neben der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik haben ihn bereits viele Organisationen kritisiert.

Die Europäische Kommission stellte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme fest, dass der Entwurf gegen die Artikel 3, 14 und 15(1) der E-Commerce-Richtlinie verstoßen könnte. Genauer gesagt, dass der Gesetzesentwurf wahrscheinlich Beschränkungen für die freie grenzüberschreitende Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft darstellen wird, die es Unternehmen erlauben, Dienstleistungen ohne Einschränkungen überall in Europa anzubieten. Das bedeutet eine weitere Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes. Sie vertrat außerdem die Auffassung, dass die Kombination aus strengem Zeitrahmen, einer breiten Liste illegaler Inhalte, die der Plattform zur Beurteilung der Illegalität überlassen wird, und dem fehlenden genauen Standort der Inhalte zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Online-Plattformen beitragen und zu einer übermäßigen Löschung von Inhalten führen könnte. Darüber hinaus wären Online-Plattformen gezwungen, eine allgemeine automatische Filterung der Inhalte anzuwenden, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, was mit Artikel 15(1) der E-Commerce-Richtlinie unvereinbar wäre.

Die Tschechische Republik kritisierte den Zweck des Gesetzesentwurfs mit der Begründung, dass er im Widerspruch zu den Hauptprinzipien der E-Commerce-Richtlinie steht, nämlich der Regelung zur Haftung von Service-Providern und dem Prinzip, keine allgemeine Überwachung durchzuführen. Die tschechische Regierung gab zu bedenken, dass der digitale Binnenmarkt nicht überreguliert werden sollte.

Siehe im Folgenden die Stellungnahmen einiger Organisationen, die sich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen haben:

Wie geht es im Parlament weiter?

Gemäß dem europäischen Notifizierungsverfahren zur Regulierung von Produkten und Informationsdienstleistern war Frankreich verpflichtet, die ausführlichen Stellungnahmen zu berücksichtigen und in seiner Antwort die geplanten Maßnahmen zu erläutern. Bislang ist uns nicht bekannt, ob und wie genau Frankreich dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Deshalb habe ich als Mitglied des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission nach einer Stellungnahme gefragt.

Das Parlament arbeitet derzeit an seinen politischen Leitlinien für den Digital Services Act, der die Regeln reformieren wird, wie Online-Plattformen mit illegalen Inhalten umgehen müssen. Ich arbeite in mehreren Parlamentsausschüssen an der Stellungnahme des Europäischen Parlaments, wie diese zukünftige Internetregulierung aussehen soll. Weitere Informationen über meine Arbeit an diesem Dossier sind auf meinem Blog zu finden.